Corona, die zweite Welle

Aufgrund des neuen Landeserlasses zur aktuellen Corona-Krise, müssen wir im Jugendheim die folgenden Anpassungen vornehmen.

– die geplante Mitgliederversammlung am 20.10. um 18.00 Uhr findet statt, allerdings unter der Auflage, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch am Platz einen Mund- und Nasenschutz tragen müssen.

– die Vermietungen von Räumlichkeiten werden bis auf weiteres ausgesetzt, da keine Kontrolle der geforderten maximal 25 Personen stattfinden kann

– die Einschränkungen der Stadt Duisburg in Hinblick auf die Einstufung zum Risikogebiet, gelten bis auf weiteres nicht für die Einrichtungen und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind, wie die städtischen Kitas, keine öffentlichen Gebäude.

Emoji Mit Hygienischen Maske Opmaske Gesicht Emoticon Stockfoto und mehr  Bilder von Ansteckende Krankheit - iStock

Änderungen ab Oktober möglich

Private Feiern sollen vorher angemeldet werden – mit Gästeliste

Wegen des Corona-Ausbruchs in Hamm will NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Regeln für private Feiern in öffentlichen Räumen verschärfen. Diese sollen künftig ab 50 Teilnehmenden zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen, inklusive Gästeliste und einem zentralen Ansprechpartner für die Behörden. Seine Hoffnung: „Dann weiß die Behörde schon vorher, was bei ihr im Ort geplant ist.“ 

Das Ordnungsamt könne dann jemanden bei der Feier vorbeischicken um zu überprüfen, ob die Vorgaben eingehalten werden. Private Feiern in öffentlichen Räumen sind weiterhin auf 150 Personen begrenzt.

„Für Feiern im Privatbereich gilt auch weiterhin der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre. Hier hat sich NRW von Beginn an – also auch zu Zeiten deutlich höherer Infektionsgeschehen – dafür entschieden, in diesen Bereich nicht durch Verbote und vor allem die dann erforderlichen behördlichen Kontrollen „hineinzuregieren“, sondern auf die gelebte Eigenverantwortung der Menschen zu vertrauen. Hier gilt der Appell: Handeln Sie umsichtig und setzen Sie sich oder Ihre Gäste (z.B. durch überfüllte und nicht durchlüftete Räume) keinem unnötigen Infektionsrisiko aus“, schrieb ein Pressesprecher des NRW-Gesundheitsministeriums dem WDR.

Auch unter erschwerten Bedingungen für Euch da

Trotz Corona versuchen wir Euch den Besuch des Jugendheimes so normal wie möglich zu gestalten. Trotzdem gilt weiterhin, auch bedingt durch die wieder ansteigenden Fallzahlen, Abstand halten, Hände desinfizieren, Fenster öffnen und die vorgegebenen Laufwege zu beachten.

Das Kochen mit Anke am Freitag muss leider weiterhin ausfallen.

WIR ÖFFNEN WIEDER

ab dem 11.08. steht Euch das Jugendheim wieder an vier Tagen zur Verfügung. Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils in der Zeit von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr werden Euch Franzi und Anke das Jugendheim öffnen. Natürlich weiterhin mit den allgemeinen Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise.

Das heißt für Euch, Ihr braucht eine Genehmigung Eurer Eltern (Formulare gibt es im Jugendheim), Ihr müsst mindestens 1,5 Abstand halten und Euch die Hände regelmäßig waschen und desinfizieren. Aber das kennt Ihr ja alles schon.

Großveranstaltungen bleiben bis Ende Oktober verboten

Wegen der Corona-Krise bleiben Großveranstaltungen in Deutschland wohl bis mindestens Ende Oktober verboten. Das berichtet RTL/NTV unter Berufung auf ein Beschlusspapier, das Kanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten entwickelt habe.

Das heißt für uns, dass wir bis auf Weiteres auch keine Vermietungen der unteren Etage des Jugendheimes genehmigen können. Alle diejenigen, welche schon Termine zugesagt bekommen haben, bitten wir um Verständnis, das wir diese nicht einhalten können.

Dies gilt auch für unsere Mitgliederversammlung, die wir zunächst in den Herbst des Jahres verschieben müssen.

Hofdienst am 20.06. findet statt

Wir haben uns dazu entschlossen, den Hofdienst am 20.06. durchzuführen. Das Gelände ist groß genug um den geforderten Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Hygieneschutzprogramm Jugendzentrum Eisenbahnsiedlung

HYGIENESCHUTZPROGRAMM JUGENDZENTRUM EISENBAHNSIEDLUNG

Abstand

Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen im Raum befindlichen Personen sollte weitestgehend gewährleistet sein. Der Hauptübertragungsweg des Corona-Virus, die Tröpfcheninfektion von Menschen zu Menschen, wird dadurch unwahrscheinlich.

  • Kontrolle auf Krankheitssymptome
  • Kontrolle der Handdesinfektion am Eingangsbereich
  • Vorlage der Genehmigung der Eltern
  • Aufnahme der persönlichen Daten
  • Einzelner Zugang zu den Räumlichkeiten nach Belehrung
  • „Rechts-Verkehr“ im Jugendzentrum, so nah wie möglich an der Wand entlang
  • Begrenzung der Besucher gemäß qm-Zahl

Quadratmeter-Regel

Der Zutritt zu den jeweiligen Räumen ist auf eine Person pro 5qm beschränkt. Dadurch kann der oben genannte Abstand gewährleistet werden. In Häusern mit mehreren Angebotsräumen müssen die Verkehrswege hinsichtlich der Abstandsregel mitgedacht werden.

Eingangsbereich Flur unten

1 Mitarbeiter und 1 Besucher/in

Flur Erdgeschoss

2 Besucher/innen (Kicker)

Cafe

4 Besucher/innen plus 1 Mitarbeiter hinter der Theke

Playstationraum

2 Besucher/innen

Küche

2 Mitarbeiter

Disco

6 Besucher/innen

Toiletten

Jungentoilette 2 Besucher

Mädchentoilette 1 Besucherin

Verkehrswegekonzept

Eingang, Flure, Sanitäranlagen und alle weiteren Orte, die eine Verbindung zu den Angebotsräumen herstellen und Begegnungen und Kontakt begünstigen, müssen so gestaltet sein, dass der Abstand eingehalten werden kann bzw. so wenig Abstandsunterschreitungen wie möglich entstehen.

  • Abstandsmarkierung vorm Eingangsbereich / max. 1 Besucher/in im Eingangsbereich
  • Kontrolle der Handdesinfektion am Eingangsbereich
  • Einzelner Zugang zu den Räumlichkeiten nach Belehrung
  • „Rechts-Verkehr“ im Jugendzentrum, so nah wie möglich an der Wand entlang / eine Hand muss an der Wand bleiben

Mund-Nase-Bedeckung

Grundsätzlich besteht in außerschulischen Bildungseinrichtungen keine Maskenpflicht, wird aber empfohlen wo sich der Abstand nicht einhalten lässt

Maskenpflicht bei allen Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann: insbesondere Kicker, Billard, Spielaktionen.

Handhygiene

Wirksames Händewaschen beugt effektiv und effizient der Infektionsübertragung vor. Informationen über die Notwendigkeit und die wirksame Durchführung muss allen leicht verfügbar sein (Aufklärung, Aushänge, usw.) Wo keine Möglichkeit zum Händewaschen besteht sind Hände zu desinfizieren.

  • Kontrolle der Handdesinfektion am Eingangsbereich
  • Belehrung über die Hygieneverordnung am Eingang

Hustenettikette

Infektiöse Tröpfchen entstehen vor allem durch Husten und Niesen. Zum Schutz sollte die Armbeuge genutzt werden, einmal zu benutzenden Taschentüchern, usw. Diese Informationen müssen allen leicht verfügbar sein (Aufklärung, Aushänge).

Belehrung über die Hustenetikette am Eingang

Krankheitssymptome Besucher*innen / Mitarbeiter*innen

Besucher*innen mit Erkältungssymptomen muss der Zutritt verwehrt werden. Mitarbeiter*innen mit Erkältungssymptomen haben keinen unmittelbaren Kontakt zu Besucher*innen und auf Abstand beschränkten Kontakt zu Kolleg*innen.

  • Kontrolle auf Krankheitssymptome beim Eingang
  • Sollten diese vorliegen wird der Zugang verwehrt.

personenbezogene Nutzung von Spiel- und Arbeitsmaterialien

Um eine Infektion über Kontaktflächen zu vermeiden sollten Spiel- und Arbeitsmaterialien immer nur von einer Person genutzt werden.

Nach Gebrauch Desinfektion der Materialien, wie Stifte, Spielpüppchen, Tische und Stühle.

Raum lüften

Eine Infektion über Kleinsttröpfchen in der Luft (Aerosole) ist unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen. Eine regelmäßige Raumlüftung verringert die Wahrscheinlichkeit nochmals.

Anwesenheitlisten

Eventuelle Infektionsketten müssen nachvollziehbar sein, um das Gesundheitsamt und eventuell Betroffene informieren zu können. Die Anwesenheitslisten müssen 4 Wochen aufbewahrt und danach vernichtet.

  • Vorlage der Genehmigung der Eltern
  • Aufnahme der persönlichen Daten im Eingangsbereich
  • Aufbewahrung der Listen für 4 Wochen

Risikogruppen

Mitarbeiter*innen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf durch Vorerkrankungen oder altersbedingt sollten nicht in unmittelbaren Kontakt mit Besucher*innen treten. Menschen mit einem bekannten erhöhten Risiko können die Einrichtung nicht besuchen.

Reinigung

Um Infektionen über Kontaktflächen zu vermeiden sollten alle relevanten Kontaktflächen identifiziert und die Reinigungsintervalle erhöht werden.

Die Mitarbeiter des Jugendzentrums desinfizieren nach Nutzung Stühle, Tische, Spielgeräte, Türklinken, Fensterheben etc.

Hygiene im Sanitärbereich

In allen Sanitärräumen sollen ausreichen Flüssigseifenspender, Einmalhandtücher und Toilettenpapier bereitgestellt sein. Entsprechende Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen.

Der Vorstand

Trägergemeinschaft Jugendheim Eisenbahnsiedlung e.V.