wie immer ist das Jugendheim während der Herbstferien geöffnet. Allerdings gelten etwas andere Regelungen wie sonst.
Wir haben ausreichend Schnelltest im Jugendheim, so dass der Betrieb unter den o.g. Bedingungen durchgeführt werden kann
Neues aus der Eisenbahnsiedlung
wie immer ist das Jugendheim während der Herbstferien geöffnet. Allerdings gelten etwas andere Regelungen wie sonst.
Wir haben ausreichend Schnelltest im Jugendheim, so dass der Betrieb unter den o.g. Bedingungen durchgeführt werden kann
Auch in diesem Jahr bietet die Trägergemeinschaft wieder ein Wochenende auf dem Reiterhof an. Vom 05.11. bis 07.11. wollen wir wieder ein schönes Wochenende mit unseren weiblichen Kids verbringen. Unterkunft, Verpflegung, Spaß alles inklusive.
Für Mädchen bis 18 Jahren kostet das Wochenende inkl. einer freien Reitstunde am Vormittag 95 €, die Erwachsenen müssen 110 € bezahlen. Jede weitere Reitstunde kostet 10 €.
Anmeldungen ab sofort bei Franzi Majchrzak unter franzi-jtg@web.de oder mobil unter 01743159017 möglich. Die Anmeldefrist endet am 20. Oktober.
Grundsätzlich sind mit der neuen Coronaschutzverordnung die meisten Einschränkungen für die Jugendarbeit weggefallen.
Die wichtigsten Regeln sind:
– Angebote im Freien unterliegen keinen Beschränkungen
– bei Angeboten mit mehr als 20 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske
– bei Angeboten mit mehr als 100 Teilnehmenden in Innenräumen ohne festen Sitzplatz muss ein vom Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept vorliegen
– ab einer Inzidenz von 35 an mehr als 5 aufeinanderfolgenden Tagen, müssen Besucher*innen von Jugendarbeitsangeboten in Innenräumen einen Negativtestnachweis (Antigenschnelltest, PCR-Test, beaufsichtigter Selbsttest), der nicht älter als 48 Stunden ist vorlegen, wobei
– Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, aufgrund der Schulpflicht, grundsätzlich als getestet gelten
– für Jugendliche ab 16 Jahren als Nachweis für die Teilnahme an den Schultestungen eine Schulbescheinigung oder Schülerausweis reicht
– Abstand muss nicht mehr eingehalten werden
– Rückverfolgbarkeit muss nicht sichergestellt werden
Die Trägergemeinschaft hatte am vergangenen Freitag Mitgliederversammlung. Auf der MV wurde der folgende Vorstand im Amt bestätigt bzw. neu gewählt
Franzi Majchrzak, Lisa Skotarek, Monja Wagner, Sven Wagner, Dieter van der Vehn, Stefan Cleve knieend, Alfons Scheike, Jörg Engeln, Jörg Kamperhoff
es fehlen: Carina Strelow und Ina Majchrzak
Nach den Sommerferien haben wir uns dazu entschlossen, nochmals Werbung in eigener Sache zu betreiben. Daher haben wir vor dem Jugendheim für vier Wochen einen Werbeständer aufgestellt, um auf unsere Angebote aufmerksam zu machen.
1. Alle dem Besucherverkehr geöffneten Einrichtungen haben sich zwingend an die Hygiene- und Infektionsschutzregeln zu halten.
Diese sind grundsätzlich bereits bekannt und erprobt.
Es ist das Erfordernis der Zugangsbeschränkung in der Form beschrieben, dass regelmäßig zwischen fremden Personen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Dies läuft auf eine (5) Quadratmeterregel hinaus.
2. Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (mindestens OP-Maske) in Innenräumen
Ausnahmen
– Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren können aufgrund der Passform alternativ eine Alltagsmaske tragen
– bei Gruppenangeboten in geschlossenen Räumen für bis zu 20 Teilnehmende in der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Eltern-Kind-Angeboten
– zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken
3. Testpflichten, Zugangsbeschränkungen
Ab einer Inzidenz von 35 und mehr an 5 aufeinanderfolgenden Tagen gilt für verschiedene Bereiche die Nachweispflicht einer Immunisierung oder eines negativen Testergebnisses.
Bis zum 6. August hat das Jugendheim wegen Ferien geschlossen. Dann sind wir wieder wie gewohnt Dienstags bis Freitags für euch da. Wir wünschen unseren Kids eine schöne Ferienzeit. Bleibt gesund.
Franzi und Anke
Einige Zeit hat es gedauert, bis alle Pflanzen nun diese stattliche Größe haben. Aber jetzt lädt der Platz zum Verweilen ein.
Allerdings haben wir eine Bitte, nutzt doch den Mülleimer und Aschenbecher. Gerade für unsere kleinen Besucher sollten wir alle ein Vorbild sein.
Ab sofort ist gemeinsames Kochen unter Beachtung der gängigen Hygienevorkehrungen wieder zulässig
die Stadt Duisburg befindet sich ab heute, 14.06.2021 in der Inzidenzstufe 1. Das heißt, Angebote der Jugendarbeit sind in folgenden Konstellationen möglich: