Corona-aktuelles Update

1. Alle dem Besucherverkehr geöffneten Einrichtungen haben sich zwingend an die Hygiene- und Infektionsschutzregeln zu halten.

Diese sind grundsätzlich bereits bekannt und erprobt.
Es ist das Erfordernis der Zugangsbeschränkung in der Form beschrieben, dass regelmäßig zwischen fremden Personen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Dies läuft auf eine (5) Quadratmeterregel hinaus.

2. Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (mindestens OP-Maske) in Innenräumen

Ausnahmen
– Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren können aufgrund der Passform alternativ eine Alltagsmaske tragen
– bei Gruppenangeboten in geschlossenen Räumen für bis zu 20 Teilnehmende in der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Eltern-Kind-Angeboten
– zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken

3. Testpflichten, Zugangsbeschränkungen

Ab einer Inzidenz von 35 und mehr an 5 aufeinanderfolgenden Tagen gilt für verschiedene Bereiche die Nachweispflicht einer Immunisierung oder eines negativen Testergebnisses.

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