Corona Update

nachdem die Inzidenz in Duisburg nun konstant unter 100 ist, erlöschen die Wirkungen der Bundesnotbremse und der Allgemeinverfügungen der Stadt Duisburg.

Das heißt:

Einzelbetreuung in Präsenz ohne Altersbeschränkung möglich

Gruppenangebote drinnen für Gruppen bis zu 5 Teilnehmenden in einem Alter bis einschl. 18 Jahren

Gruppenangebote draußen für Gruppen bis zu 20 Teilnehmenden in einem Alter bis einschl. 18 Jahren

Es gilt weiterhin die Maskenpflicht und Desinfektionsmaßnahmen.

Wir öffnen wieder

nachdem die Duisburger Inzidenz seit letzte Woche Dienstag ununterbrochen unter 165 liegt, sind ab heute, 10.05.2021, wieder Präsenzangebote der Jugendarbeit in folgenden Konstellationen und ohne vorherige Corona-Testung des Betreuungspersonals möglich:

1. Einzelbetreuung in Präsenz ohne Altersbeschränkung der Adressat*innen
2. 5er-Gruppen innen, mit Teilnehmenden bis zu einem Alter von einschl. 18 Jahren
3. 10er-Gruppen draußen, mit Teilnehmenden bis zu einem Alter von einschl. 14 Jahren

Neue Coronaschutzverordnung ab 29.3.

Regelungen die Stadt Duisburg betreffend.

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes, die am 26. März veröffentlicht wurde und am kommenden Montag in Kraft tritt, sieht für alle Kreise und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 an drei Tagen in Folge die sogenannte Corona-Notbremse vor. Dies bedeutet, dass die zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden. Davon können allerdings Kommunen mit einer Inzidenz über 100 Ausnahmen machen, wenn sie über ausreichende Testkapazitäten verfügen. Da Schnelltests mittlerweile an vielen dezentralen Standorten im gesamten Stadtgebiet angeboten werden, hat der Krisenstab der Stadt deshalb in Abstimmung mit dem Land beschlossen, diese Option zu nutzen.

Das bedeutet: Aufgrund der in Duisburg vorhandenen Schnelltestinfrastruktur (www.du-testet.de) können Duisburgerinnen und Duisburger mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden alt sein darf, die durch die Corona-Notbremse betroffenen Angebote (beispielsweise Bibliotheken, Museen, Zoo, Verkaufsstellen des Einzelhandels, Verkauf von Waren in Einrichtungen des Handwerkes und des Dienstleistungsgewerbes, körpernahe Dienst- und Handwerksleistungen) weiter nutzen.

Zudem gelten aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung folgende Regelungen für Duisburg:

Kontaktbeschränkung:
Es darf sich nur der eigene Hausstand (ohne Personenbegrenzung) mit höchstens einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand treffen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden. Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand. Lediglich zu Ostern, also in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 5. April, dürfen auch Personen eines Hausstandes mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen zusammentreffen. Auch hier werden Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt. 

Sport: 
Freizeit- und Amateursport ist unter freiem Himmel bei Einhaltung der oben genannten Kontaktbeschränkung zulässig. Bei Vorliegen eines tagesaktuellen negativen Schnelltests können auch Gruppen von bis zu höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen zusammen Sport (auch Kontaktsport) treiben.

Unverändert weiter gelten: 

  • Maskenpflicht an den bekannt gegebenen belebten Orten unter freiem Himmel
  • Maskenpflicht um Schulen und Kitas
  • Maskenpflicht beim Verweilen außerhalb von befestigten Wegen an den bekannt gegebenen Bereichen der Sechs-Seen-Platte, des Rheinparks und der Regattabahn
  • Maskenpflicht vor den Ein- und Ausgängen von sakralen Räumen
  • Maskenpflicht (medizinische Maske) in privaten Fahrzeugen (mit Ausnahme der fahrzeugführenden Person)
  • Untersagung der Spielplatznutzung in der Zeit von 18 bis 9 Uhr 

Die Regelungen gelten vorerst bis zum 18. April 2021.

Corona Update

die ab dem 08.03. – 28.03. gültige Coronaschutzverordnung erlaubt auch in der Jugendarbeit einige Lockerungen. In Rücksprache mit dem LVR gelten für Bildungsangebote der Jugendarbeit folgende Regelungen und Ausnahmen:

  • Bildungsangebote in Präsenz sind grundsätzlich untersagt

AUSNAHME: Angebote für Gruppen mit höchstens 5 Heranwachsende im schulpflichtigen Alter, sowie Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren im Freien

  • Amateur- und Freizeitsportbetrieb ist grundsätzlich untersagt

AUSNAHME: nur unter freiem Himmel können 5 Personen aus zwei Haushalten Sport treiben, sowie Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren und zuzüglich höchstens zwei Betreuungspersonen

Die Vorgenannten Möglichkeiten Bildungsangebote in Präsenz durchzuführen, bedingen die Einhaltung der bekannten Infektionsschutzmaßnahmen, die nachfolgend nochmal grob aufgezählt werde.

  • Mindestabstand von 1,5 m immer einhalten
  • Bei musizieren mit Blasinstrumenten oder Singen beträgt der Mindestabstand 2 m
  • Maskenpflicht in Gebäuden und geschlossenen Räumen
  • Ausreichende Gelegenheiten zum Händewaschen und desinfizieren
  • regelmäßige Infektionsschutzgerechte Reinigung der Kontaktflächen und Sanitäranlagen
  • Aushang der Hygieneregeln
  • Regelmäßiges Lüften
  • Anwesenheitsdokumentation

Zeit genutzt

um wirklich etwas außergewöhnliches zu schaffen. Trotz Schließung des Jugendheimes, Corona-Pandemie, allgemeine Trostlosigkeit haben wir uns entschlossen, das Jugendheim aufzuhübschen. Für viele vielleicht nicht sofort erkenntlich, lohnt sich ein Blick auf den Innenhof zu werfen. Zusammen mit GRAFFAZ.ART wurden unsere Ideen super umgesetzt.

Neben den langen Wänden haben wir auch unseren Eingang neu gestalten lassen

Wir finden es super und hoffen das alle genauso viel Spaß daran haben wie wir.

Corona: Diese neuen Regeln gelten ab Montag in NRW

Die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern vom 3. März haben Eingang in die neue Corona-Schutzverordnung von NRW gefunden. Sie verlängert grundsätzlich den Lockdown bis zum 28. März, lässt aber in vielen Bereichen Lockerungen und Öffnungen zu.

Ab Montag dürfen sich wieder Menschen aus zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen, maximal fünf Leute, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gelten Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, als ein Hausstand.

Blumenläden, Gartenmärkte, Buchhandlungen und Schreibwarenläden dürfen wieder öffnen. Andere Lockerungen sind abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz, also den Infektionszahlen innerhalb einer Woche und pro 100.000 Einwohner gerechnet. Aktuell liegt die NRW-Inzidenz bei etwa 64, also unter der Grenze von 100. Damit dürfen ab Montag auch alle anderen Einzelhandelsgeschäfte wieder aufmachen. Einkaufen ist allerdings nur nach vorheriger Terminvergabe und mit begrenzter Kundenzahl möglich.

Genauso dürfen auch Zoos, Galerien und Museen vorab personalisierte Tickets an Besucher und Besucherinnen verkaufen. Dabei muss die Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein und die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen.

In Musik- und Kunstschulen darf ebenfalls wieder Präsenzunterricht stattfinden, die Gruppe darf jedoch aus höchstens fünf Schülern bestehen.

Auch Freizeitsport draußen ist wieder erlaubt, in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten oder im Einzelunterricht. Eine Ausnahme gibt es für Kinder bis 14 Jahre. Sie dürfen in einer Gruppe von bis zu 20 Leuten draußen Sport machen, plus zwei Aufsichtspersonen.

Cafés und Restaurants bleiben erstmal weiter geschlossen, genau wie Theater, Kinos oder Fitnessstudios. Sollten die Infektionszahlen nicht wieder deutlich steigen, könnten auch sie ab Ende März mit Einschränkungen wieder öffnen.

Nun ist es offiziell…

der Lockdown wird bis zum 07. März verlängert. Das heißt für uns, das Jugendheim wird auch vorher nicht geöffnet werden können.

Neu ist:

Friseure dürfen unter Auflagen ab dem 01. März wieder öffnen

Die Länder entscheiden über die schrittweise Öffnung von Schulen und Kitas

Öffnung des Einzelhandels bei stabiler 7-Tage- Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner

Was bleibt ist:

Private Treffen eines Haushaltes plus eine weitere Person ist erlaubt

Private Reisen sind zu unterlassen

Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken

Nochmalige Verschärfung der Corona Maßnahmen

Leider fängt das neue Jahr so an, wie das alte aufgehört hat.
Aus der Presse war bereits zu entnehmen, dass der Lockdown fortgesetzt wird und einzelne Maßnahmen noch verschärft werden. Das heißt für das Jugendheim:

  1. Präsenzbildungsangebote sind nicht zulässig.
  2. Zulässig ist dringend erforderliche Einzelbetreuung in Präsenz. Hier geht es um die individuelle Betreuung von jungen Menschen in Krisensituationen, die durch einen abrupten Kontaktabruch zusätzlichen Härten ausgesetzt wären. Diese individuelle Betreuung muss dann im 1-1-Kontakt erfolgen.
  3. In Kindeswohlgefährdungsfällen sowie in Fällen einer Betreuung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, in denen eine Fortsetzung der Betreuung in Präsenz dringend erforderlich ist, ist auch eine Betreuung mit mehreren Personen zulässig, unter Beachtung der bisherigen Infektionsschutzregeln in der Jugendarbeit (Abstand, Alltagsmaske, Hygiene, Lüften, etc.).

Da derzeit weder 2. noch 3. bei uns in Betracht kommt, bleibt das Jugendheim bis einschließlich 31.01. geschlossen.