Aktuelle Corona-Schutzverordnung vom 10.11. und die Auswirkungen auf die Jugendarbeit

Ab dem 10.11.2020 gilt in NRW die aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung, mit Änderungen für Angebote Jugendarbeit.

Vorbehaltlich weiterer Präzisierungen gilt:

Bildungsangebote der Jugendarbeit sind weiterhin zulässig

§7 CoronaSchVO

(1a) Abweichend von Absatz 1 bleiben Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe geöffnet, wobei die zulässige Gruppengröße höchstens 10 Personen beträgt

Folgenden Bedingungen sind zwingend einzuhalten:

  • Maximal 10 Personen in einer festen Gruppe inkl. Personal – die Gruppen dürfen nicht aufgefüllt werden, nach Verlassen einzelner Teilnehmender 
  • (mehrere Gruppen in einer Einrichtung sind möglich, sofern keine Kontakte zwischen den Gruppen, auch auf den Verkehrswegen, zu Stande kommen)
  • Mindestabstand muss eingehalten werden
  • Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske für Besucher*innen / Teilnehmende (Ausnahme: medizinische Gründe mit Attest)
  • Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske für das Personal, überall dort wo Besucher*innen / Teilnehmende Zutritt haben – es können gleichwertige Alternativen genutzt werden, beispielweise das Gesicht vollständig bedeckende Visiere
  • Ausreichend Gelegenheiten zum Händewaschen bzw. Handhygiene
  • Regelmäßige Infektionsschutzgerechte Reinigung aller Kontaktflächen und Sanitäranlagen
  • Regelmäßige infektionsschutzgerechte Reinigung aller nicht personenbezogener Arbeits- und Spielmaterialien
  • Aushang von Informationen zum infektionsschutzgerechten Verhalten
  • Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit mittels Dokumentation von Name, Anschrift und Telefonnummer
  • Anmeldungen sind nicht erforderlich
  • Explizite Einwilligung zu den Infektionsschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich
  • Zubereitung und Ausgabe von Speisen und Getränken durch das Personal ist unter Einhaltung aller Infektionsschutzmaßnahmen möglich
  • kurze Ausflüge oder Spaziergänge in der Gruppe sind möglich, unter Einhaltung der Maskenpflicht sowie des Mindestabstandes

Untersagt:

  • Kontakt- oder Teamsportangebote
  • Gemeinsame Back- oder Kochaktionen
  • Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen, Ferienreisen

Aktuelles Corona-Update

Nun gilt es die kalte Jahreszeit zu überstehen. 
Mittlerweile sind ganze Teile von NRW weit über der 7-Tage-Inzidenz von 50; in Duisburg beträgt der Wert 188 (Stand 26.10.2020). 

Zusätzlich zur den Bestimmungen des Landes (Coronaschutzverordnung) hat die Stadt Duisburg Einschränkungen beschlossen. 
Der Einfachheit halber wird nachfolgend grob skizziert, was innerhalb der Jugendarbeit zulässig ist: 


–     Mindestabstandes von 1,5 m 
–     Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf den Verkehrswegen und wenn sich der Mindestabstand nicht einhalten lässt 
–     Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit (Anwesenheitslisten – bei wechselnden Teilnehmenden mit Uhrzeit) 
–      Einhaltung aller sonstigen Schutzmaßnahmen (Handhygiene, Hustenetikette, Ausschluss bei Symptomen einer Atemwegserkrankung, etc.) 

Untersagt ist:
– jeglicher Kontaktsport im Freien sowie in geschlossenen Räumen. Dazu zählt auch Tanzen.

Die 10er-Regel entfällt derzeit auf Grund der hohen 7-Tage-Inzidenz in Duisburg.

Auch unter erschwerten Bedingungen für Euch da

Trotz Corona versuchen wir Euch den Besuch des Jugendheimes so normal wie möglich zu gestalten. Trotzdem gilt weiterhin, auch bedingt durch die wieder ansteigenden Fallzahlen, Abstand halten, Hände desinfizieren, Fenster öffnen und die vorgegebenen Laufwege zu beachten.

Das Kochen mit Anke am Freitag muss leider weiterhin ausfallen.

Großveranstaltungen bleiben bis Ende Oktober verboten

Wegen der Corona-Krise bleiben Großveranstaltungen in Deutschland wohl bis mindestens Ende Oktober verboten. Das berichtet RTL/NTV unter Berufung auf ein Beschlusspapier, das Kanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten entwickelt habe.

Das heißt für uns, dass wir bis auf Weiteres auch keine Vermietungen der unteren Etage des Jugendheimes genehmigen können. Alle diejenigen, welche schon Termine zugesagt bekommen haben, bitten wir um Verständnis, das wir diese nicht einhalten können.

Dies gilt auch für unsere Mitgliederversammlung, die wir zunächst in den Herbst des Jahres verschieben müssen.