Ab dem 10.11.2020 gilt in NRW die aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung, mit Änderungen für Angebote Jugendarbeit.
Vorbehaltlich weiterer Präzisierungen gilt:
Bildungsangebote der Jugendarbeit sind weiterhin zulässig
§7 CoronaSchVO
(1a) Abweichend von Absatz 1 bleiben Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe geöffnet, wobei die zulässige Gruppengröße höchstens 10 Personen beträgt
Folgenden Bedingungen sind zwingend einzuhalten:
- Maximal 10 Personen in einer festen Gruppe inkl. Personal – die Gruppen dürfen nicht aufgefüllt werden, nach Verlassen einzelner Teilnehmender
- (mehrere Gruppen in einer Einrichtung sind möglich, sofern keine Kontakte zwischen den Gruppen, auch auf den Verkehrswegen, zu Stande kommen)
- Mindestabstand muss eingehalten werden
- Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske für Besucher*innen / Teilnehmende (Ausnahme: medizinische Gründe mit Attest)
- Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske für das Personal, überall dort wo Besucher*innen / Teilnehmende Zutritt haben – es können gleichwertige Alternativen genutzt werden, beispielweise das Gesicht vollständig bedeckende Visiere
- Ausreichend Gelegenheiten zum Händewaschen bzw. Handhygiene
- Regelmäßige Infektionsschutzgerechte Reinigung aller Kontaktflächen und Sanitäranlagen
- Regelmäßige infektionsschutzgerechte Reinigung aller nicht personenbezogener Arbeits- und Spielmaterialien
- Aushang von Informationen zum infektionsschutzgerechten Verhalten
- Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit mittels Dokumentation von Name, Anschrift und Telefonnummer
- Anmeldungen sind nicht erforderlich
- Explizite Einwilligung zu den Infektionsschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich
- Zubereitung und Ausgabe von Speisen und Getränken durch das Personal ist unter Einhaltung aller Infektionsschutzmaßnahmen möglich
- kurze Ausflüge oder Spaziergänge in der Gruppe sind möglich, unter Einhaltung der Maskenpflicht sowie des Mindestabstandes
Untersagt:
- Kontakt- oder Teamsportangebote
- Gemeinsame Back- oder Kochaktionen
- Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen, Ferienreisen