Nun gilt es die kalte Jahreszeit zu überstehen.
Mittlerweile sind ganze Teile von NRW weit über der 7-Tage-Inzidenz von 50; in Duisburg beträgt der Wert 188 (Stand 26.10.2020).
Zusätzlich zur den Bestimmungen des Landes (Coronaschutzverordnung) hat die Stadt Duisburg Einschränkungen beschlossen.
Der Einfachheit halber wird nachfolgend grob skizziert, was innerhalb der Jugendarbeit zulässig ist:
– Mindestabstandes von 1,5 m
– Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf den Verkehrswegen und wenn sich der Mindestabstand nicht einhalten lässt
– Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit (Anwesenheitslisten – bei wechselnden Teilnehmenden mit Uhrzeit)
– Einhaltung aller sonstigen Schutzmaßnahmen (Handhygiene, Hustenetikette, Ausschluss bei Symptomen einer Atemwegserkrankung, etc.)
Untersagt ist:
– jeglicher Kontaktsport im Freien sowie in geschlossenen Räumen. Dazu zählt auch Tanzen.
Die 10er-Regel entfällt derzeit auf Grund der hohen 7-Tage-Inzidenz in Duisburg.