Änderungen ab Oktober möglich

Private Feiern sollen vorher angemeldet werden – mit Gästeliste

Wegen des Corona-Ausbruchs in Hamm will NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Regeln für private Feiern in öffentlichen Räumen verschärfen. Diese sollen künftig ab 50 Teilnehmenden zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen, inklusive Gästeliste und einem zentralen Ansprechpartner für die Behörden. Seine Hoffnung: „Dann weiß die Behörde schon vorher, was bei ihr im Ort geplant ist.“ 

Das Ordnungsamt könne dann jemanden bei der Feier vorbeischicken um zu überprüfen, ob die Vorgaben eingehalten werden. Private Feiern in öffentlichen Räumen sind weiterhin auf 150 Personen begrenzt.

„Für Feiern im Privatbereich gilt auch weiterhin der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre. Hier hat sich NRW von Beginn an – also auch zu Zeiten deutlich höherer Infektionsgeschehen – dafür entschieden, in diesen Bereich nicht durch Verbote und vor allem die dann erforderlichen behördlichen Kontrollen „hineinzuregieren“, sondern auf die gelebte Eigenverantwortung der Menschen zu vertrauen. Hier gilt der Appell: Handeln Sie umsichtig und setzen Sie sich oder Ihre Gäste (z.B. durch überfüllte und nicht durchlüftete Räume) keinem unnötigen Infektionsrisiko aus“, schrieb ein Pressesprecher des NRW-Gesundheitsministeriums dem WDR.

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