Großveranstaltungen bleiben bis Ende Oktober verboten

Wegen der Corona-Krise bleiben Großveranstaltungen in Deutschland wohl bis mindestens Ende Oktober verboten. Das berichtet RTL/NTV unter Berufung auf ein Beschlusspapier, das Kanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten entwickelt habe.

Das heißt für uns, dass wir bis auf Weiteres auch keine Vermietungen der unteren Etage des Jugendheimes genehmigen können. Alle diejenigen, welche schon Termine zugesagt bekommen haben, bitten wir um Verständnis, das wir diese nicht einhalten können.

Dies gilt auch für unsere Mitgliederversammlung, die wir zunächst in den Herbst des Jahres verschieben müssen.

Hofdienst am 20.06. findet statt

Wir haben uns dazu entschlossen, den Hofdienst am 20.06. durchzuführen. Das Gelände ist groß genug um den geforderten Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Hygieneschutzprogramm Jugendzentrum Eisenbahnsiedlung

HYGIENESCHUTZPROGRAMM JUGENDZENTRUM EISENBAHNSIEDLUNG

Abstand

Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen im Raum befindlichen Personen sollte weitestgehend gewährleistet sein. Der Hauptübertragungsweg des Corona-Virus, die Tröpfcheninfektion von Menschen zu Menschen, wird dadurch unwahrscheinlich.

  • Kontrolle auf Krankheitssymptome
  • Kontrolle der Handdesinfektion am Eingangsbereich
  • Vorlage der Genehmigung der Eltern
  • Aufnahme der persönlichen Daten
  • Einzelner Zugang zu den Räumlichkeiten nach Belehrung
  • „Rechts-Verkehr“ im Jugendzentrum, so nah wie möglich an der Wand entlang
  • Begrenzung der Besucher gemäß qm-Zahl

Quadratmeter-Regel

Der Zutritt zu den jeweiligen Räumen ist auf eine Person pro 5qm beschränkt. Dadurch kann der oben genannte Abstand gewährleistet werden. In Häusern mit mehreren Angebotsräumen müssen die Verkehrswege hinsichtlich der Abstandsregel mitgedacht werden.

Eingangsbereich Flur unten

1 Mitarbeiter und 1 Besucher/in

Flur Erdgeschoss

2 Besucher/innen (Kicker)

Cafe

4 Besucher/innen plus 1 Mitarbeiter hinter der Theke

Playstationraum

2 Besucher/innen

Küche

2 Mitarbeiter

Disco

6 Besucher/innen

Toiletten

Jungentoilette 2 Besucher

Mädchentoilette 1 Besucherin

Verkehrswegekonzept

Eingang, Flure, Sanitäranlagen und alle weiteren Orte, die eine Verbindung zu den Angebotsräumen herstellen und Begegnungen und Kontakt begünstigen, müssen so gestaltet sein, dass der Abstand eingehalten werden kann bzw. so wenig Abstandsunterschreitungen wie möglich entstehen.

  • Abstandsmarkierung vorm Eingangsbereich / max. 1 Besucher/in im Eingangsbereich
  • Kontrolle der Handdesinfektion am Eingangsbereich
  • Einzelner Zugang zu den Räumlichkeiten nach Belehrung
  • „Rechts-Verkehr“ im Jugendzentrum, so nah wie möglich an der Wand entlang / eine Hand muss an der Wand bleiben

Mund-Nase-Bedeckung

Grundsätzlich besteht in außerschulischen Bildungseinrichtungen keine Maskenpflicht, wird aber empfohlen wo sich der Abstand nicht einhalten lässt

Maskenpflicht bei allen Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann: insbesondere Kicker, Billard, Spielaktionen.

Handhygiene

Wirksames Händewaschen beugt effektiv und effizient der Infektionsübertragung vor. Informationen über die Notwendigkeit und die wirksame Durchführung muss allen leicht verfügbar sein (Aufklärung, Aushänge, usw.) Wo keine Möglichkeit zum Händewaschen besteht sind Hände zu desinfizieren.

  • Kontrolle der Handdesinfektion am Eingangsbereich
  • Belehrung über die Hygieneverordnung am Eingang

Hustenettikette

Infektiöse Tröpfchen entstehen vor allem durch Husten und Niesen. Zum Schutz sollte die Armbeuge genutzt werden, einmal zu benutzenden Taschentüchern, usw. Diese Informationen müssen allen leicht verfügbar sein (Aufklärung, Aushänge).

Belehrung über die Hustenetikette am Eingang

Krankheitssymptome Besucher*innen / Mitarbeiter*innen

Besucher*innen mit Erkältungssymptomen muss der Zutritt verwehrt werden. Mitarbeiter*innen mit Erkältungssymptomen haben keinen unmittelbaren Kontakt zu Besucher*innen und auf Abstand beschränkten Kontakt zu Kolleg*innen.

  • Kontrolle auf Krankheitssymptome beim Eingang
  • Sollten diese vorliegen wird der Zugang verwehrt.

personenbezogene Nutzung von Spiel- und Arbeitsmaterialien

Um eine Infektion über Kontaktflächen zu vermeiden sollten Spiel- und Arbeitsmaterialien immer nur von einer Person genutzt werden.

Nach Gebrauch Desinfektion der Materialien, wie Stifte, Spielpüppchen, Tische und Stühle.

Raum lüften

Eine Infektion über Kleinsttröpfchen in der Luft (Aerosole) ist unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen. Eine regelmäßige Raumlüftung verringert die Wahrscheinlichkeit nochmals.

Anwesenheitlisten

Eventuelle Infektionsketten müssen nachvollziehbar sein, um das Gesundheitsamt und eventuell Betroffene informieren zu können. Die Anwesenheitslisten müssen 4 Wochen aufbewahrt und danach vernichtet.

  • Vorlage der Genehmigung der Eltern
  • Aufnahme der persönlichen Daten im Eingangsbereich
  • Aufbewahrung der Listen für 4 Wochen

Risikogruppen

Mitarbeiter*innen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf durch Vorerkrankungen oder altersbedingt sollten nicht in unmittelbaren Kontakt mit Besucher*innen treten. Menschen mit einem bekannten erhöhten Risiko können die Einrichtung nicht besuchen.

Reinigung

Um Infektionen über Kontaktflächen zu vermeiden sollten alle relevanten Kontaktflächen identifiziert und die Reinigungsintervalle erhöht werden.

Die Mitarbeiter des Jugendzentrums desinfizieren nach Nutzung Stühle, Tische, Spielgeräte, Türklinken, Fensterheben etc.

Hygiene im Sanitärbereich

In allen Sanitärräumen sollen ausreichen Flüssigseifenspender, Einmalhandtücher und Toilettenpapier bereitgestellt sein. Entsprechende Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen.

Der Vorstand

Trägergemeinschaft Jugendheim Eisenbahnsiedlung e.V.

Jugendheim öffnet wieder für den offenen Betrieb

Ab der kommenden Woche öffnet das Jugendheim wieder seine Pforten für den offenen Betrieb. Zunächst eingeschränkt nur am Mittwoch und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter Berücksichtigung der Corona-Auflagen der Stadt Duisburg.

WICHTIG: Jeder Besucher oder jede Besucherin benötigt eine Einverständniserklärung der Eltern. Bitte die Einverständniserklärung kopieren, ausdrucken und vor dem ersten Betreten des Jugendheimes entweder bei Franzi oder Anke abgeben!

Einverständniserklärung

für den Zutritt meines Kindes in das Jugendheim Eisenbahnsiedlung unter Berücksichtigung und im Einvernehmen mit den jeweils gültigen (Corona-) Verordnungen der Stadt Duisburg. Diese Einverständniserklärung ist beim verantwortlichen Mitarbeiter vor dem ersten Betreten des Jugendheimes abzugeben.

Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass meine Tochter / mein Sohn Vorname: ________________________ Nachname: ________________________ geb.: ________________________ Telefon: ________________________ an der offenen Kinder- und Jugendarbeit des Jugendheimes Eisenbahnsiedlung teilnimmt.

Die Besucherzeiten finden unter Beachtung der jeweils gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Stadt Duisburg in der Verantwortung der durch die Trägergemeinschaft Eisenbahnsiedlung e.V. eingesetzten Mitarbeiterin statt. Die Verordnungen beinhalten im Wesentlichen die Einhaltung des Abstandsgebotes, die Hygienevorschriften, sowie ggf. die Festlegung einer maximalen Größe der Besuchergruppen. Mir ist bekannt, dass es sinnvoll ist meinem Kind eigene Hygienemittel (Desinfektionstücher) mitzugeben. Die Trägergemeinschaft Jugendheim Eisenbahnsiedlung e. V.  wird auch Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen, besser ist aber die Selbstversorgung. Meiner Tochter/ meinem Sohn sind die Grundregeln des Abstandsgebotes und der Hygienevorschriften bekannt. Beim Verstoß gegen die Verhaltens- und Hygieneregeln wird die Mitarbeiterin das Kind vom Besuch der Einrichtung ausschließen. Mir ist bekannt, dass meine Tochter, mein Sohn vor dem Besuch mit Namen und Telefonnummer auf einer Teilnehmerliste erfasst wird, um im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus die möglichen Kontakte auch unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen dokumentieren zu können. Diese Maßnahme gilt dem Schutz meines Kindes und dem Schutz aller anderen Besucher/innen.

Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten

CORONA Update: Bis zum 25.05. gilt weiterhin …

Grundsätzlich gilt für den Bereich der Jugendarbeit nach wie vor die Möglichkeit von Bildungsangeboten, unter Einhaltung bestimmter Hygienevorschriften., die wir in dieser Form nicht anbieten.
Die Offene Tür ist weiterhin nicht möglich.

„Angebote und Einrichtungen der Kinder-und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder-und Jugendschutzes sind grundsätzlich den außerschulischen Bildungsangeboten und Bildungseinrichtungen zuzurechnen, soweit sie nicht ausschließlich auf die Gestaltung von Freizeitaktivitäten ausgerichtet sind.“ (Erlass des MKFFI vom 05.05.2020)

Ausnahmen der Aktivitäten im öffentlichen Raum, sprich Training auf dem Hof.

•Vorkehrungen zur Hygiene und Mindestabstand


•1 Person auf 5 qm Raumfläche, es sei denn Mindestabstand lässt sich einhalten und darstellen

•Kontaktfreier Sport zulässig, wenn Vorkehrungen zur Hygiene und Infektionsschutz bestehen


•Picknicken und grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen untersagt

Hinweise zum Trainingsbetrieb im Jugendheim

Aktuelle Informationen zu weiteren Änderungen der Coronaschutzverordnung NRW vom 11. Mai

Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in
öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Weiterhin bleibt bestehen, dass zu jedem Trainingstag eine Liste der anwesenden Personen geführt werden muss, die vier Wochen aufzubewahren ist.

Alle genutzten Räumlichkeiten sind im Anschluss an das Training zu desinfizieren, sprich Türklinken, Fenstergriffe, Sitzmöbel wie Bänke etc. Das Desinfektionsmittel ist durch den probenden Verein zu stellen.

Frohe Ostern

Wir wünschen allen Freunden des Jugendheimes ein schönes Osterfest. Haltet Euch an die Vorgaben damit ihr gesund bleibt.

Duisburg hält zusammen

Radio Duisburg hat eine Sonderseite eingerichtet, auf der solidarische Hilfsangebote in Duisburg vorgestellt werden. Zudem wird ein Flyer angeboten, den man selbst ausfüllen und so seine Hilfsbereitschaft zum Beispiel den Nachbarn gegenüber anbieten kann.

Wir finden das ist eine gute Sache, die wir unterstützen möchten. Kopiert euch den Flyer und bietet in eurer Nachbarschaft eure Hilfe an.

Für die Moral…

Neben den ganzen Hiobsbotschaften rund um Corona, möchten wir Euch ein kleines Geschenk machen. Genießt den Augenblick und bleibt gesund.