CORONA Update: Bis zum 25.05. gilt weiterhin …

Grundsätzlich gilt für den Bereich der Jugendarbeit nach wie vor die Möglichkeit von Bildungsangeboten, unter Einhaltung bestimmter Hygienevorschriften., die wir in dieser Form nicht anbieten.
Die Offene Tür ist weiterhin nicht möglich.

„Angebote und Einrichtungen der Kinder-und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder-und Jugendschutzes sind grundsätzlich den außerschulischen Bildungsangeboten und Bildungseinrichtungen zuzurechnen, soweit sie nicht ausschließlich auf die Gestaltung von Freizeitaktivitäten ausgerichtet sind.“ (Erlass des MKFFI vom 05.05.2020)

Ausnahmen der Aktivitäten im öffentlichen Raum, sprich Training auf dem Hof.

•Vorkehrungen zur Hygiene und Mindestabstand


•1 Person auf 5 qm Raumfläche, es sei denn Mindestabstand lässt sich einhalten und darstellen

•Kontaktfreier Sport zulässig, wenn Vorkehrungen zur Hygiene und Infektionsschutz bestehen


•Picknicken und grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen untersagt

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