Ab der kommenden Woche öffnet das Jugendheim wieder seine Pforten für den offenen Betrieb. Zunächst eingeschränkt nur am Mittwoch und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter Berücksichtigung der Corona-Auflagen der Stadt Duisburg.
WICHTIG: Jeder Besucher oder jede Besucherin benötigt eine Einverständniserklärung der Eltern. Bitte die Einverständniserklärung kopieren, ausdrucken und vor dem ersten Betreten des Jugendheimes entweder bei Franzi oder Anke abgeben!
Einverständniserklärung
für den Zutritt meines Kindes in das Jugendheim Eisenbahnsiedlung unter Berücksichtigung und im Einvernehmen mit den jeweils gültigen (Corona-) Verordnungen der Stadt Duisburg. Diese Einverständniserklärung ist beim verantwortlichen Mitarbeiter vor dem ersten Betreten des Jugendheimes abzugeben.
Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass meine Tochter / mein Sohn Vorname: ________________________ Nachname: ________________________ geb.: ________________________ Telefon: ________________________ an der offenen Kinder- und Jugendarbeit des Jugendheimes Eisenbahnsiedlung teilnimmt.
Die Besucherzeiten finden unter Beachtung der jeweils gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Stadt Duisburg in der Verantwortung der durch die Trägergemeinschaft Eisenbahnsiedlung e.V. eingesetzten Mitarbeiterin statt. Die Verordnungen beinhalten im Wesentlichen die Einhaltung des Abstandsgebotes, die Hygienevorschriften, sowie ggf. die Festlegung einer maximalen Größe der Besuchergruppen. Mir ist bekannt, dass es sinnvoll ist meinem Kind eigene Hygienemittel (Desinfektionstücher) mitzugeben. Die Trägergemeinschaft Jugendheim Eisenbahnsiedlung e. V. wird auch Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen, besser ist aber die Selbstversorgung. Meiner Tochter/ meinem Sohn sind die Grundregeln des Abstandsgebotes und der Hygienevorschriften bekannt. Beim Verstoß gegen die Verhaltens- und Hygieneregeln wird die Mitarbeiterin das Kind vom Besuch der Einrichtung ausschließen. Mir ist bekannt, dass meine Tochter, mein Sohn vor dem Besuch mit Namen und Telefonnummer auf einer Teilnehmerliste erfasst wird, um im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus die möglichen Kontakte auch unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen dokumentieren zu können. Diese Maßnahme gilt dem Schutz meines Kindes und dem Schutz aller anderen Besucher/innen.
Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten