Hygieneschutzprogramm Jugendzentrum Eisenbahnsiedlung

HYGIENESCHUTZPROGRAMM JUGENDZENTRUM EISENBAHNSIEDLUNG

Abstand

Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen im Raum befindlichen Personen sollte weitestgehend gewährleistet sein. Der Hauptübertragungsweg des Corona-Virus, die Tröpfcheninfektion von Menschen zu Menschen, wird dadurch unwahrscheinlich.

  • Kontrolle auf Krankheitssymptome
  • Kontrolle der Handdesinfektion am Eingangsbereich
  • Vorlage der Genehmigung der Eltern
  • Aufnahme der persönlichen Daten
  • Einzelner Zugang zu den Räumlichkeiten nach Belehrung
  • „Rechts-Verkehr“ im Jugendzentrum, so nah wie möglich an der Wand entlang
  • Begrenzung der Besucher gemäß qm-Zahl

Quadratmeter-Regel

Der Zutritt zu den jeweiligen Räumen ist auf eine Person pro 5qm beschränkt. Dadurch kann der oben genannte Abstand gewährleistet werden. In Häusern mit mehreren Angebotsräumen müssen die Verkehrswege hinsichtlich der Abstandsregel mitgedacht werden.

Eingangsbereich Flur unten

1 Mitarbeiter und 1 Besucher/in

Flur Erdgeschoss

2 Besucher/innen (Kicker)

Cafe

4 Besucher/innen plus 1 Mitarbeiter hinter der Theke

Playstationraum

2 Besucher/innen

Küche

2 Mitarbeiter

Disco

6 Besucher/innen

Toiletten

Jungentoilette 2 Besucher

Mädchentoilette 1 Besucherin

Verkehrswegekonzept

Eingang, Flure, Sanitäranlagen und alle weiteren Orte, die eine Verbindung zu den Angebotsräumen herstellen und Begegnungen und Kontakt begünstigen, müssen so gestaltet sein, dass der Abstand eingehalten werden kann bzw. so wenig Abstandsunterschreitungen wie möglich entstehen.

  • Abstandsmarkierung vorm Eingangsbereich / max. 1 Besucher/in im Eingangsbereich
  • Kontrolle der Handdesinfektion am Eingangsbereich
  • Einzelner Zugang zu den Räumlichkeiten nach Belehrung
  • „Rechts-Verkehr“ im Jugendzentrum, so nah wie möglich an der Wand entlang / eine Hand muss an der Wand bleiben

Mund-Nase-Bedeckung

Grundsätzlich besteht in außerschulischen Bildungseinrichtungen keine Maskenpflicht, wird aber empfohlen wo sich der Abstand nicht einhalten lässt

Maskenpflicht bei allen Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann: insbesondere Kicker, Billard, Spielaktionen.

Handhygiene

Wirksames Händewaschen beugt effektiv und effizient der Infektionsübertragung vor. Informationen über die Notwendigkeit und die wirksame Durchführung muss allen leicht verfügbar sein (Aufklärung, Aushänge, usw.) Wo keine Möglichkeit zum Händewaschen besteht sind Hände zu desinfizieren.

  • Kontrolle der Handdesinfektion am Eingangsbereich
  • Belehrung über die Hygieneverordnung am Eingang

Hustenettikette

Infektiöse Tröpfchen entstehen vor allem durch Husten und Niesen. Zum Schutz sollte die Armbeuge genutzt werden, einmal zu benutzenden Taschentüchern, usw. Diese Informationen müssen allen leicht verfügbar sein (Aufklärung, Aushänge).

Belehrung über die Hustenetikette am Eingang

Krankheitssymptome Besucher*innen / Mitarbeiter*innen

Besucher*innen mit Erkältungssymptomen muss der Zutritt verwehrt werden. Mitarbeiter*innen mit Erkältungssymptomen haben keinen unmittelbaren Kontakt zu Besucher*innen und auf Abstand beschränkten Kontakt zu Kolleg*innen.

  • Kontrolle auf Krankheitssymptome beim Eingang
  • Sollten diese vorliegen wird der Zugang verwehrt.

personenbezogene Nutzung von Spiel- und Arbeitsmaterialien

Um eine Infektion über Kontaktflächen zu vermeiden sollten Spiel- und Arbeitsmaterialien immer nur von einer Person genutzt werden.

Nach Gebrauch Desinfektion der Materialien, wie Stifte, Spielpüppchen, Tische und Stühle.

Raum lüften

Eine Infektion über Kleinsttröpfchen in der Luft (Aerosole) ist unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen. Eine regelmäßige Raumlüftung verringert die Wahrscheinlichkeit nochmals.

Anwesenheitlisten

Eventuelle Infektionsketten müssen nachvollziehbar sein, um das Gesundheitsamt und eventuell Betroffene informieren zu können. Die Anwesenheitslisten müssen 4 Wochen aufbewahrt und danach vernichtet.

  • Vorlage der Genehmigung der Eltern
  • Aufnahme der persönlichen Daten im Eingangsbereich
  • Aufbewahrung der Listen für 4 Wochen

Risikogruppen

Mitarbeiter*innen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf durch Vorerkrankungen oder altersbedingt sollten nicht in unmittelbaren Kontakt mit Besucher*innen treten. Menschen mit einem bekannten erhöhten Risiko können die Einrichtung nicht besuchen.

Reinigung

Um Infektionen über Kontaktflächen zu vermeiden sollten alle relevanten Kontaktflächen identifiziert und die Reinigungsintervalle erhöht werden.

Die Mitarbeiter des Jugendzentrums desinfizieren nach Nutzung Stühle, Tische, Spielgeräte, Türklinken, Fensterheben etc.

Hygiene im Sanitärbereich

In allen Sanitärräumen sollen ausreichen Flüssigseifenspender, Einmalhandtücher und Toilettenpapier bereitgestellt sein. Entsprechende Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen.

Der Vorstand

Trägergemeinschaft Jugendheim Eisenbahnsiedlung e.V.

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