Corona Update

die ab dem 08.03. – 28.03. gültige Coronaschutzverordnung erlaubt auch in der Jugendarbeit einige Lockerungen. In Rücksprache mit dem LVR gelten für Bildungsangebote der Jugendarbeit folgende Regelungen und Ausnahmen:

  • Bildungsangebote in Präsenz sind grundsätzlich untersagt

AUSNAHME: Angebote für Gruppen mit höchstens 5 Heranwachsende im schulpflichtigen Alter, sowie Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren im Freien

  • Amateur- und Freizeitsportbetrieb ist grundsätzlich untersagt

AUSNAHME: nur unter freiem Himmel können 5 Personen aus zwei Haushalten Sport treiben, sowie Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren und zuzüglich höchstens zwei Betreuungspersonen

Die Vorgenannten Möglichkeiten Bildungsangebote in Präsenz durchzuführen, bedingen die Einhaltung der bekannten Infektionsschutzmaßnahmen, die nachfolgend nochmal grob aufgezählt werde.

  • Mindestabstand von 1,5 m immer einhalten
  • Bei musizieren mit Blasinstrumenten oder Singen beträgt der Mindestabstand 2 m
  • Maskenpflicht in Gebäuden und geschlossenen Räumen
  • Ausreichende Gelegenheiten zum Händewaschen und desinfizieren
  • regelmäßige Infektionsschutzgerechte Reinigung der Kontaktflächen und Sanitäranlagen
  • Aushang der Hygieneregeln
  • Regelmäßiges Lüften
  • Anwesenheitsdokumentation

Zeit genutzt

um wirklich etwas außergewöhnliches zu schaffen. Trotz Schließung des Jugendheimes, Corona-Pandemie, allgemeine Trostlosigkeit haben wir uns entschlossen, das Jugendheim aufzuhübschen. Für viele vielleicht nicht sofort erkenntlich, lohnt sich ein Blick auf den Innenhof zu werfen. Zusammen mit GRAFFAZ.ART wurden unsere Ideen super umgesetzt.

Neben den langen Wänden haben wir auch unseren Eingang neu gestalten lassen

Wir finden es super und hoffen das alle genauso viel Spaß daran haben wie wir.

Corona: Diese neuen Regeln gelten ab Montag in NRW

Die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern vom 3. März haben Eingang in die neue Corona-Schutzverordnung von NRW gefunden. Sie verlängert grundsätzlich den Lockdown bis zum 28. März, lässt aber in vielen Bereichen Lockerungen und Öffnungen zu.

Ab Montag dürfen sich wieder Menschen aus zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen, maximal fünf Leute, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gelten Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, als ein Hausstand.

Blumenläden, Gartenmärkte, Buchhandlungen und Schreibwarenläden dürfen wieder öffnen. Andere Lockerungen sind abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz, also den Infektionszahlen innerhalb einer Woche und pro 100.000 Einwohner gerechnet. Aktuell liegt die NRW-Inzidenz bei etwa 64, also unter der Grenze von 100. Damit dürfen ab Montag auch alle anderen Einzelhandelsgeschäfte wieder aufmachen. Einkaufen ist allerdings nur nach vorheriger Terminvergabe und mit begrenzter Kundenzahl möglich.

Genauso dürfen auch Zoos, Galerien und Museen vorab personalisierte Tickets an Besucher und Besucherinnen verkaufen. Dabei muss die Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein und die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen.

In Musik- und Kunstschulen darf ebenfalls wieder Präsenzunterricht stattfinden, die Gruppe darf jedoch aus höchstens fünf Schülern bestehen.

Auch Freizeitsport draußen ist wieder erlaubt, in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten oder im Einzelunterricht. Eine Ausnahme gibt es für Kinder bis 14 Jahre. Sie dürfen in einer Gruppe von bis zu 20 Leuten draußen Sport machen, plus zwei Aufsichtspersonen.

Cafés und Restaurants bleiben erstmal weiter geschlossen, genau wie Theater, Kinos oder Fitnessstudios. Sollten die Infektionszahlen nicht wieder deutlich steigen, könnten auch sie ab Ende März mit Einschränkungen wieder öffnen.

Nun ist es offiziell…

der Lockdown wird bis zum 07. März verlängert. Das heißt für uns, das Jugendheim wird auch vorher nicht geöffnet werden können.

Neu ist:

Friseure dürfen unter Auflagen ab dem 01. März wieder öffnen

Die Länder entscheiden über die schrittweise Öffnung von Schulen und Kitas

Öffnung des Einzelhandels bei stabiler 7-Tage- Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner

Was bleibt ist:

Private Treffen eines Haushaltes plus eine weitere Person ist erlaubt

Private Reisen sind zu unterlassen

Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken

Nochmalige Verschärfung der Corona Maßnahmen

Leider fängt das neue Jahr so an, wie das alte aufgehört hat.
Aus der Presse war bereits zu entnehmen, dass der Lockdown fortgesetzt wird und einzelne Maßnahmen noch verschärft werden. Das heißt für das Jugendheim:

  1. Präsenzbildungsangebote sind nicht zulässig.
  2. Zulässig ist dringend erforderliche Einzelbetreuung in Präsenz. Hier geht es um die individuelle Betreuung von jungen Menschen in Krisensituationen, die durch einen abrupten Kontaktabruch zusätzlichen Härten ausgesetzt wären. Diese individuelle Betreuung muss dann im 1-1-Kontakt erfolgen.
  3. In Kindeswohlgefährdungsfällen sowie in Fällen einer Betreuung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, in denen eine Fortsetzung der Betreuung in Präsenz dringend erforderlich ist, ist auch eine Betreuung mit mehreren Personen zulässig, unter Beachtung der bisherigen Infektionsschutzregeln in der Jugendarbeit (Abstand, Alltagsmaske, Hygiene, Lüften, etc.).

Da derzeit weder 2. noch 3. bei uns in Betracht kommt, bleibt das Jugendheim bis einschließlich 31.01. geschlossen.

Verschärfung der Maßnahmen

gegen eine Ausbreitung des Corona-Virus betrifft auch das Jugendheim. Aufgrund der aktuellen Lage müssen wir ab dem 16.12. das Jugendheim schließen. Vorerst bis zum 10. Januar 2021.

Hofdienst im Dezember fällt aus

Aufgrund der aktuellen Einschränkungen „Treffen in der Öffentlichkeit sind nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes erlaubt“ müssen wir den allgemeinen Hofdienst für Samstag absagen. Zwar werden Jörg und Dieter am Samstag vor Ort sein, aber die Verpflichtung der Vereine entfällt.