WIR ÖFFNEN WIEDER

ab dem 11.08. steht Euch das Jugendheim wieder an vier Tagen zur Verfügung. Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils in der Zeit von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr werden Euch Franzi und Anke das Jugendheim öffnen. Natürlich weiterhin mit den allgemeinen Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise.

Das heißt für Euch, Ihr braucht eine Genehmigung Eurer Eltern (Formulare gibt es im Jugendheim), Ihr müsst mindestens 1,5 Abstand halten und Euch die Hände regelmäßig waschen und desinfizieren. Aber das kennt Ihr ja alles schon.

Hofdienst am 20.06. findet statt

Wir haben uns dazu entschlossen, den Hofdienst am 20.06. durchzuführen. Das Gelände ist groß genug um den geforderten Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Hygieneschutzprogramm Jugendzentrum Eisenbahnsiedlung

HYGIENESCHUTZPROGRAMM JUGENDZENTRUM EISENBAHNSIEDLUNG

Abstand

Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen im Raum befindlichen Personen sollte weitestgehend gewährleistet sein. Der Hauptübertragungsweg des Corona-Virus, die Tröpfcheninfektion von Menschen zu Menschen, wird dadurch unwahrscheinlich.

  • Kontrolle auf Krankheitssymptome
  • Kontrolle der Handdesinfektion am Eingangsbereich
  • Vorlage der Genehmigung der Eltern
  • Aufnahme der persönlichen Daten
  • Einzelner Zugang zu den Räumlichkeiten nach Belehrung
  • „Rechts-Verkehr“ im Jugendzentrum, so nah wie möglich an der Wand entlang
  • Begrenzung der Besucher gemäß qm-Zahl

Quadratmeter-Regel

Der Zutritt zu den jeweiligen Räumen ist auf eine Person pro 5qm beschränkt. Dadurch kann der oben genannte Abstand gewährleistet werden. In Häusern mit mehreren Angebotsräumen müssen die Verkehrswege hinsichtlich der Abstandsregel mitgedacht werden.

Eingangsbereich Flur unten

1 Mitarbeiter und 1 Besucher/in

Flur Erdgeschoss

2 Besucher/innen (Kicker)

Cafe

4 Besucher/innen plus 1 Mitarbeiter hinter der Theke

Playstationraum

2 Besucher/innen

Küche

2 Mitarbeiter

Disco

6 Besucher/innen

Toiletten

Jungentoilette 2 Besucher

Mädchentoilette 1 Besucherin

Verkehrswegekonzept

Eingang, Flure, Sanitäranlagen und alle weiteren Orte, die eine Verbindung zu den Angebotsräumen herstellen und Begegnungen und Kontakt begünstigen, müssen so gestaltet sein, dass der Abstand eingehalten werden kann bzw. so wenig Abstandsunterschreitungen wie möglich entstehen.

  • Abstandsmarkierung vorm Eingangsbereich / max. 1 Besucher/in im Eingangsbereich
  • Kontrolle der Handdesinfektion am Eingangsbereich
  • Einzelner Zugang zu den Räumlichkeiten nach Belehrung
  • „Rechts-Verkehr“ im Jugendzentrum, so nah wie möglich an der Wand entlang / eine Hand muss an der Wand bleiben

Mund-Nase-Bedeckung

Grundsätzlich besteht in außerschulischen Bildungseinrichtungen keine Maskenpflicht, wird aber empfohlen wo sich der Abstand nicht einhalten lässt

Maskenpflicht bei allen Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann: insbesondere Kicker, Billard, Spielaktionen.

Handhygiene

Wirksames Händewaschen beugt effektiv und effizient der Infektionsübertragung vor. Informationen über die Notwendigkeit und die wirksame Durchführung muss allen leicht verfügbar sein (Aufklärung, Aushänge, usw.) Wo keine Möglichkeit zum Händewaschen besteht sind Hände zu desinfizieren.

  • Kontrolle der Handdesinfektion am Eingangsbereich
  • Belehrung über die Hygieneverordnung am Eingang

Hustenettikette

Infektiöse Tröpfchen entstehen vor allem durch Husten und Niesen. Zum Schutz sollte die Armbeuge genutzt werden, einmal zu benutzenden Taschentüchern, usw. Diese Informationen müssen allen leicht verfügbar sein (Aufklärung, Aushänge).

Belehrung über die Hustenetikette am Eingang

Krankheitssymptome Besucher*innen / Mitarbeiter*innen

Besucher*innen mit Erkältungssymptomen muss der Zutritt verwehrt werden. Mitarbeiter*innen mit Erkältungssymptomen haben keinen unmittelbaren Kontakt zu Besucher*innen und auf Abstand beschränkten Kontakt zu Kolleg*innen.

  • Kontrolle auf Krankheitssymptome beim Eingang
  • Sollten diese vorliegen wird der Zugang verwehrt.

personenbezogene Nutzung von Spiel- und Arbeitsmaterialien

Um eine Infektion über Kontaktflächen zu vermeiden sollten Spiel- und Arbeitsmaterialien immer nur von einer Person genutzt werden.

Nach Gebrauch Desinfektion der Materialien, wie Stifte, Spielpüppchen, Tische und Stühle.

Raum lüften

Eine Infektion über Kleinsttröpfchen in der Luft (Aerosole) ist unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen. Eine regelmäßige Raumlüftung verringert die Wahrscheinlichkeit nochmals.

Anwesenheitlisten

Eventuelle Infektionsketten müssen nachvollziehbar sein, um das Gesundheitsamt und eventuell Betroffene informieren zu können. Die Anwesenheitslisten müssen 4 Wochen aufbewahrt und danach vernichtet.

  • Vorlage der Genehmigung der Eltern
  • Aufnahme der persönlichen Daten im Eingangsbereich
  • Aufbewahrung der Listen für 4 Wochen

Risikogruppen

Mitarbeiter*innen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf durch Vorerkrankungen oder altersbedingt sollten nicht in unmittelbaren Kontakt mit Besucher*innen treten. Menschen mit einem bekannten erhöhten Risiko können die Einrichtung nicht besuchen.

Reinigung

Um Infektionen über Kontaktflächen zu vermeiden sollten alle relevanten Kontaktflächen identifiziert und die Reinigungsintervalle erhöht werden.

Die Mitarbeiter des Jugendzentrums desinfizieren nach Nutzung Stühle, Tische, Spielgeräte, Türklinken, Fensterheben etc.

Hygiene im Sanitärbereich

In allen Sanitärräumen sollen ausreichen Flüssigseifenspender, Einmalhandtücher und Toilettenpapier bereitgestellt sein. Entsprechende Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen.

Der Vorstand

Trägergemeinschaft Jugendheim Eisenbahnsiedlung e.V.

Jugendheim öffnet wieder für den offenen Betrieb

Ab der kommenden Woche öffnet das Jugendheim wieder seine Pforten für den offenen Betrieb. Zunächst eingeschränkt nur am Mittwoch und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter Berücksichtigung der Corona-Auflagen der Stadt Duisburg.

WICHTIG: Jeder Besucher oder jede Besucherin benötigt eine Einverständniserklärung der Eltern. Bitte die Einverständniserklärung kopieren, ausdrucken und vor dem ersten Betreten des Jugendheimes entweder bei Franzi oder Anke abgeben!

Einverständniserklärung

für den Zutritt meines Kindes in das Jugendheim Eisenbahnsiedlung unter Berücksichtigung und im Einvernehmen mit den jeweils gültigen (Corona-) Verordnungen der Stadt Duisburg. Diese Einverständniserklärung ist beim verantwortlichen Mitarbeiter vor dem ersten Betreten des Jugendheimes abzugeben.

Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass meine Tochter / mein Sohn Vorname: ________________________ Nachname: ________________________ geb.: ________________________ Telefon: ________________________ an der offenen Kinder- und Jugendarbeit des Jugendheimes Eisenbahnsiedlung teilnimmt.

Die Besucherzeiten finden unter Beachtung der jeweils gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Stadt Duisburg in der Verantwortung der durch die Trägergemeinschaft Eisenbahnsiedlung e.V. eingesetzten Mitarbeiterin statt. Die Verordnungen beinhalten im Wesentlichen die Einhaltung des Abstandsgebotes, die Hygienevorschriften, sowie ggf. die Festlegung einer maximalen Größe der Besuchergruppen. Mir ist bekannt, dass es sinnvoll ist meinem Kind eigene Hygienemittel (Desinfektionstücher) mitzugeben. Die Trägergemeinschaft Jugendheim Eisenbahnsiedlung e. V.  wird auch Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen, besser ist aber die Selbstversorgung. Meiner Tochter/ meinem Sohn sind die Grundregeln des Abstandsgebotes und der Hygienevorschriften bekannt. Beim Verstoß gegen die Verhaltens- und Hygieneregeln wird die Mitarbeiterin das Kind vom Besuch der Einrichtung ausschließen. Mir ist bekannt, dass meine Tochter, mein Sohn vor dem Besuch mit Namen und Telefonnummer auf einer Teilnehmerliste erfasst wird, um im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus die möglichen Kontakte auch unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen dokumentieren zu können. Diese Maßnahme gilt dem Schutz meines Kindes und dem Schutz aller anderen Besucher/innen.

Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten

CORONA Update: Bis zum 25.05. gilt weiterhin …

Grundsätzlich gilt für den Bereich der Jugendarbeit nach wie vor die Möglichkeit von Bildungsangeboten, unter Einhaltung bestimmter Hygienevorschriften., die wir in dieser Form nicht anbieten.
Die Offene Tür ist weiterhin nicht möglich.

„Angebote und Einrichtungen der Kinder-und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder-und Jugendschutzes sind grundsätzlich den außerschulischen Bildungsangeboten und Bildungseinrichtungen zuzurechnen, soweit sie nicht ausschließlich auf die Gestaltung von Freizeitaktivitäten ausgerichtet sind.“ (Erlass des MKFFI vom 05.05.2020)

Ausnahmen der Aktivitäten im öffentlichen Raum, sprich Training auf dem Hof.

•Vorkehrungen zur Hygiene und Mindestabstand


•1 Person auf 5 qm Raumfläche, es sei denn Mindestabstand lässt sich einhalten und darstellen

•Kontaktfreier Sport zulässig, wenn Vorkehrungen zur Hygiene und Infektionsschutz bestehen


•Picknicken und grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen untersagt

Frohe Ostern

Wir wünschen allen Freunden des Jugendheimes ein schönes Osterfest. Haltet Euch an die Vorgaben damit ihr gesund bleibt.

Herzlich Willkommen, Anke.

Hallo, ich bin die „Neue“ im Jugendheim. Ich möchte mich kurz vorstellen: mein Name ist Anke. Ich habe selber 2 Töchter, die aber schon erwachsen sind. Meine Hobbys sieht man auf dem Bild (unser Pferd und unsere Hunde). Ich bin seit dem 1. März Dienstag und Freitag für euch da und freue mich über viele Kinder aus der Siedlung, die ich kennen lernen darf. Ich freue mich auf eine tolle und lustige Zeit mit euch.