Jugendheim öffnet wieder für den offenen Betrieb

Ab der kommenden Woche öffnet das Jugendheim wieder seine Pforten für den offenen Betrieb. Zunächst eingeschränkt nur am Mittwoch und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter Berücksichtigung der Corona-Auflagen der Stadt Duisburg.

WICHTIG: Jeder Besucher oder jede Besucherin benötigt eine Einverständniserklärung der Eltern. Bitte die Einverständniserklärung kopieren, ausdrucken und vor dem ersten Betreten des Jugendheimes entweder bei Franzi oder Anke abgeben!

Einverständniserklärung

für den Zutritt meines Kindes in das Jugendheim Eisenbahnsiedlung unter Berücksichtigung und im Einvernehmen mit den jeweils gültigen (Corona-) Verordnungen der Stadt Duisburg. Diese Einverständniserklärung ist beim verantwortlichen Mitarbeiter vor dem ersten Betreten des Jugendheimes abzugeben.

Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass meine Tochter / mein Sohn Vorname: ________________________ Nachname: ________________________ geb.: ________________________ Telefon: ________________________ an der offenen Kinder- und Jugendarbeit des Jugendheimes Eisenbahnsiedlung teilnimmt.

Die Besucherzeiten finden unter Beachtung der jeweils gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Stadt Duisburg in der Verantwortung der durch die Trägergemeinschaft Eisenbahnsiedlung e.V. eingesetzten Mitarbeiterin statt. Die Verordnungen beinhalten im Wesentlichen die Einhaltung des Abstandsgebotes, die Hygienevorschriften, sowie ggf. die Festlegung einer maximalen Größe der Besuchergruppen. Mir ist bekannt, dass es sinnvoll ist meinem Kind eigene Hygienemittel (Desinfektionstücher) mitzugeben. Die Trägergemeinschaft Jugendheim Eisenbahnsiedlung e. V.  wird auch Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen, besser ist aber die Selbstversorgung. Meiner Tochter/ meinem Sohn sind die Grundregeln des Abstandsgebotes und der Hygienevorschriften bekannt. Beim Verstoß gegen die Verhaltens- und Hygieneregeln wird die Mitarbeiterin das Kind vom Besuch der Einrichtung ausschließen. Mir ist bekannt, dass meine Tochter, mein Sohn vor dem Besuch mit Namen und Telefonnummer auf einer Teilnehmerliste erfasst wird, um im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus die möglichen Kontakte auch unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen dokumentieren zu können. Diese Maßnahme gilt dem Schutz meines Kindes und dem Schutz aller anderen Besucher/innen.

Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten

CORONA Update: Bis zum 25.05. gilt weiterhin …

Grundsätzlich gilt für den Bereich der Jugendarbeit nach wie vor die Möglichkeit von Bildungsangeboten, unter Einhaltung bestimmter Hygienevorschriften., die wir in dieser Form nicht anbieten.
Die Offene Tür ist weiterhin nicht möglich.

„Angebote und Einrichtungen der Kinder-und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder-und Jugendschutzes sind grundsätzlich den außerschulischen Bildungsangeboten und Bildungseinrichtungen zuzurechnen, soweit sie nicht ausschließlich auf die Gestaltung von Freizeitaktivitäten ausgerichtet sind.“ (Erlass des MKFFI vom 05.05.2020)

Ausnahmen der Aktivitäten im öffentlichen Raum, sprich Training auf dem Hof.

•Vorkehrungen zur Hygiene und Mindestabstand


•1 Person auf 5 qm Raumfläche, es sei denn Mindestabstand lässt sich einhalten und darstellen

•Kontaktfreier Sport zulässig, wenn Vorkehrungen zur Hygiene und Infektionsschutz bestehen


•Picknicken und grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen untersagt

Hinweise zum Trainingsbetrieb im Jugendheim

Aktuelle Informationen zu weiteren Änderungen der Coronaschutzverordnung NRW vom 11. Mai

Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in
öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Weiterhin bleibt bestehen, dass zu jedem Trainingstag eine Liste der anwesenden Personen geführt werden muss, die vier Wochen aufzubewahren ist.

Alle genutzten Räumlichkeiten sind im Anschluss an das Training zu desinfizieren, sprich Türklinken, Fenstergriffe, Sitzmöbel wie Bänke etc. Das Desinfektionsmittel ist durch den probenden Verein zu stellen.

Frohe Ostern

Wir wünschen allen Freunden des Jugendheimes ein schönes Osterfest. Haltet Euch an die Vorgaben damit ihr gesund bleibt.

Herzlich Willkommen, Anke.

Hallo, ich bin die „Neue“ im Jugendheim. Ich möchte mich kurz vorstellen: mein Name ist Anke. Ich habe selber 2 Töchter, die aber schon erwachsen sind. Meine Hobbys sieht man auf dem Bild (unser Pferd und unsere Hunde). Ich bin seit dem 1. März Dienstag und Freitag für euch da und freue mich über viele Kinder aus der Siedlung, die ich kennen lernen darf. Ich freue mich auf eine tolle und lustige Zeit mit euch.

Jugendheim HELAU, fleißige Bienchen HELAU, Eisenbahnsiedlung HELAU

Dank vieler fleißiger Hände konnte eine tolle Kinderkarnevalsparty durchgeführt werden. Angefangen mit dem Austeilen von Flugblättern, Dekoration des Hauses, Vorbereitung von leckerem Essen und vielen guten Ideen war die diesjährige Kinderkarnevalsparty ein schöner Tag für unsere kleinen und großen Besucher.

Pünktlich um 15.11 Uhr ging es dann los. Dem bunten Treiben stand nichts mehr im Wege.

Unter den großen Augen der kleinen Gäste gab es noch eine Solo-Tanzeinlage. Tanzmariechen, tanz!

Am Ende eines schönen Tages, war die Erschöpfung vielen Gesichtern anzusehen. Aber Euch allen ein herzliches „Dankeschön“ für den tollen Tag. HELAU. Bis zum nächsten Jahr.